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   BFH, 07.11.1961 - I 15/61   

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https://dejure.org/1961,11311
BFH, 07.11.1961 - I 15/61 (https://dejure.org/1961,11311)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1961 - I 15/61 (https://dejure.org/1961,11311)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1961 - I 15/61 (https://dejure.org/1961,11311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1962, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74

    Grundstücksteil - Private Nutzung - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich -

    Die Veränderung der Beziehungen eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes zum Betrieb in der Weise, daß das Wirtschaftsgut jetzt nicht mehr als Betriebsvermögen behandelt werden dürfe, sollte nach der früheren Rechtsprechung des BFH, worauf das FA hinweist, allerdings noch nicht zum Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen und damit zur Entnahme führen; dies sollte jedenfalls dann gelten, wenn die private Lebensführung des Unternehmers, besonders die Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse, keine entscheidende Rolle spiele (BFH-Urteil vom 7. November 1961 I 15/61, HFR 1962, 29 und IV 78/64).

    Dazu ist indessen folgendes hervorzuheben: In dem Fall des Urteils I 15/61 hatte es der BFH für die Entscheidung, daß ein früher zum Betriebsvermögen gezogenes Grundstück noch zum Betriebsvermögen gehöre, offengelassen, ob der Betrieb zu dem eines Minderkaufmanns geworden sei, ob der Gewinn aufgrund einer ordnungsmäßigen Buchführung ermittelt worden sei und ob das Grundstück noch überwiegend betrieblich genutzt werde, da jedenfalls eine vom Willen des Kaufmanns abhängige eindeutige Entnahmehandlung nicht vorgelegen habe.

  • BFH, 04.10.1968 - IV 221/65

    Umwandlung von gewillkürtem Betriebsvermögen in Privatvermögen

    Darauf, ob der Steuerpflichtige in der Folgezeit ordnungsmäßige Bücher führte und Bilanzen erstellte, kommt es entgegen der Ansicht des FG für die Annahme gewillkürten Betriebsvermögens nicht an (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 15/61 vom 7. November 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 29 - HFR 1962, 29 -).
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